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   OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18   

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OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18 (https://dejure.org/2020,21105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.07.2020 - 1 LB 79/18 (https://dejure.org/2020,21105)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 1 LB 79/18 (https://dejure.org/2020,21105)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 1604
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Der Senat lässt offen, ob die Zulassung von "Lebensmittel-Verbrauchermärkten mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1800 m²" im SO 1 (= Standort des Edeka) sowie die Zulässigkeitsfestsetzung "Getränkemarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 900 m²" im SO 2 unzulässige gebietsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen darstellen und ob die letztere Festsetzung eine nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2019 (- 4 CN 8.18 -, NVwZ 2020, 399 = BauR 2020, 170 = juris Rn. 12 ff.) unzulässige Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben ist.
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19

    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Maßgebliche Straße ist entsprechend dem bei der Bauleitplanung üblichen Sprachgebrauch die jeweilige das Gebäude erschließende Straße; wird das Gebäude durch mehrere Straßen erschlossen, so muss die Höhenbeschränkung mit Blick auf jede dieser Straßen eingehalten werden (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 2.6.2020 - 1 MN 116/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 4 B 3.12

    Zum baunutzungsrechtlichen Begriff eines Einkaufszentrums

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegebenen und auch von den Beteiligten nicht in Frage gestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, ZfBR 2013, 277 = juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, BRS 81 Nr. 93 = juris Rn. 6), der der Senat folgt, ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Der Senat geht davon aus, dass es sich beim Übergang von der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung auf eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids nicht um eine teilweise Klagerücknahme, sondern um eine Klageänderung handelt (ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 29.4.2008 - 12 LB 48/07 -, BauR 2008, 1858 = NuR 2009, 55 = juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 3 S 1061/04

    Keine Agglomeration mehrerer kleiner Einzelhandelsbetriebe zu einem großflächigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Eine gemeinsame Stellplatzanlage allein genügt jedoch nicht zur Begründung eines Einkaufszentrums (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 22.9.2005 - 3 S 1061/04 -, BauR 2006, 489 = ZfBR 2006, 44 = juris Rn. 37; OVG C-Stadt, Urt. v. 24.4.2013 - 7 A 1728/10 -, juris Rn. 53).
  • OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    verbunden sind (noch deutlicher etwa im vom OVG Weimar, Urt. v. 17.4.2007 - 1 KO 1127/07 -, BauR 2007, 1376 = BRS 71 Nr. 65 = juris Rn. 44 geschilderten Fall), ob sie sich zu einem gemeinsamen Flanierbereich öffnen oder ob ihre Hauptfassaden beziehungslos nebeneinanderliegen oder gar verschiedenen Straßen zugewandt sind.
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2019 - 1 KN 33/18

    Abwägung; Bebauungsplan; CEF-Maßnahme; DIN-Vorschriften; landwirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Ob die Straßen zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses schon hergestellt waren, ist nach der Senatsrechtsprechung für die Bestimmtheit unerheblich (Senatsurt. v. 27.11.2019 - 1 KN 33/18 -, BauR 2020, 589 = juris Rn. 43).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 29.13

    Anforderungen an ein "gewachsenes" Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Nach der vom Verwaltungsgericht zutreffend wiedergegebenen und auch von den Beteiligten nicht in Frage gestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl. v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, ZfBR 2013, 277 = juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, BRS 81 Nr. 93 = juris Rn. 6), der der Senat folgt, ist ein Einkaufszentrum im Rechtssinne nur dann anzunehmen, wenn eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe - zumeist in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben - vorliegt, die entweder einheitlich geplant ist oder sich doch in anderer Weise als 'gewachsen' darstellt.
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 1 KN 106/12

    Kein Hinweis auf im Ministerialblatt abgedruckte DIN-Norm

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Der Umstand, dass im Plan und möglicherweise auch in der Schlussbekanntmachung nicht auf Einsichtsmöglichkeiten in die in der textlichen Festsetzung § 4 in Bezug genommene DIN 4109 hingewiesen wird, begründet keinen Bekanntmachungsmangel, da die 2009 maßgebliche Fassung der DIN 4109 bereits im Nds. Ministerialblatt 1991, S. 259 bzw. 2005, S. 941 als technische Bauvorschrift im Volltext wiedergegeben und damit kostenlos für die Öffentlichkeit einsehbar war (vgl. Senatsurt. v. 4.12.2014 - 1 KN 106/12 -, BauR 2015, 613 = juris Rn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 7 A 1728/10

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Nutzungsänderung einer Lagerhalle in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18
    Eine gemeinsame Stellplatzanlage allein genügt jedoch nicht zur Begründung eines Einkaufszentrums (ebenso VGH Mannheim, Urt. v. 22.9.2005 - 3 S 1061/04 -, BauR 2006, 489 = ZfBR 2006, 44 = juris Rn. 37; OVG C-Stadt, Urt. v. 24.4.2013 - 7 A 1728/10 -, juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256

    Vorbescheid für Einzelhandelsbetrieb - gewachsenes Einkaufszentrum

    Nicht ausreichend ist, dass einzelne hinzukommende Betriebe von der "Magnetwirkung" eines oder mehrerer vorhandener Betriebe profitieren (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 a.a.O. m.w.N.; NdsOVG, U.v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 - juris Rn. 32; vgl. zu alledem auch Rixner/Biedermann/Charlier, Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO, 3. Aufl. 2018, § 11 BauNVO, Rn. 16).

    Es ist dabei ersichtlich und in nicht zu beanstandender Weise von einer gewissen Wechselwirkung der Kriterien der räumlichen Konzentration und des zu fordernden Mindestmaßes an äußerlich in Erscheinung tretender Organisation und Kooperation ausgegangen (vgl. NdsOVG, U.v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 - juris Rn. 33; vgl. auch BVerwG, B.v. 16.10.2013 - 4 B 29.13 - juris Rn. 6; Rixner/Biedermann/Charlier, Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Beurteilung auch weder zugrunde gelegt, dass eine gemeinsame Werbung vor Ort oder eine verbindende Sammelbezeichnung zwingende Voraussetzungen für das Vorliegen eines Einkaufszentrums seien (vgl. auch BVerwG, B.v. 18.12.2012 - 4 B 3.12 - juris Rn. 4), noch hat es kleinste Indizien genügen lassen (vgl. NdsOVG, U.v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 - juris Rn. 33).

  • VG Minden, 28.01.2022 - 1 K 4844/18

    Aufstellfläche für die Feuerwehr Brandschutz, vorbeugender Feuerwehr

    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 (juris Rn. 21) zum Übergang von der Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung auf eine Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids.

    Zu diesem Gesichtspunkt vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 (juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2021 - 1 LB 78/19

    Ausnahme; Bauvoranfrage; Bestimmtheit; gedankliche Schnur; Vordruck

    Dies hat der Senat für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und für die Erteilung von Befreiungen bereits entschieden (Senatsbeschl. v. 16.4.2014 - 1 LA 131/13 -, NVwZ-RR 2014, 588 = juris Rn. 29; Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = juris Rn. 12), Für Ausnahmen nach § 31 Abs. 1 BauGB gilt nichts Anderes (ebenso für das bayerische Landesrecht BayVGH, Urt. v. 13.8.2020 - 15 CS 20.1512 -, juris Rn. 48).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2022 - 1 LB 115/21

    Abweichen; geschlossene Bauweise

    Das angegriffene Urteil ist unrichtig, da die Klägerin gemäß § 73 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 70 Abs. 1 Satz 1 NBauO einen Anspruch auf Erteilung des nach zulässiger Klageänderung im erstinstanzlichen Verfahren (vgl. Senatsurt. v. 9.7.2020 - 1 LB 79/18 -, BauR 2020, 1604 = BRS 88 Nr. 65 = juris Rn. 21) noch beantragten Bauvorbescheids hat.
  • VG Freiburg, 05.07.2023 - 13 K 1387/23

    Baurecht: Eilrechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung eines

    Nur durch solche äußerlich erkennbaren Merkmale ergibt sich die für die Anwendung des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO notwendige planvolle Zusammenfassung mehrerer Betriebe zu einem "Zentrum" und zugleich die erforderliche Abgrenzung zu einer beliebigen Häufung von jeweils für sich planungsrechtlich zulässigen Läden auf mehr oder weniger engem Raum (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 4 C 16.87 -, juris Rn. 21; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.1995 - 4 B 84.94 -, juris Rn. 4; vom 18.12.2012 - 4 B 3.12 -, juris Rn. 3 und vom 16.10.2013 - 4 B 29.13 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16.11.2022 - 9 ZB 22.1256 -, juris Rn. 12 und vom 26.04.2021 - 1 ZB 20.698 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.07.2020 - 1 LB 79/18 -, juris Rn. 32).
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